Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 18 der 17. BImSchV über die Emissionsmessungen an der Gekrätzpräparationsanlage
AMI DODUCO GmbH betreibt eine nach 4. BImSchV, Ziffer 8.3 Spalte 2 genehmigungspflichtige Gekrätzpräparationsanlage.
Standort der Anlage: Im Altgefäll 12, 75181 Pforzheim, Flurstück 9110
Am 01. Februar 2005 wurde gemäß § 28 BImSchG und 17. BImSchV eine wiederkehrende Messung durchgeführt.
Messinstitut: Dekra Umwelt GmbH, Labor und Messstellen, Im Mittelfeld 1,
76135 Karlsruhe
Die Messungen ergaben die Einhaltung der in der 17. BImSchV vorgeschriebenen Grenzwerte. Eine Ausnahme ist festzuhalten:
Der für Gesamt-Kohlenstoff (Gesamt-C) gemessene normierte Mittelwert liegt bei 50 mg/m³ bei einem Grenzwert von 20 mg/m³. Der tatsächlich gemessene durchschnitt-liche Wert betrug lediglich 17 mg/m³, aufgrund der Normierung auf 11 Vol-% Sauerstoff wurde der tatsächliche Wert mit einem Faktor von ca. 3 multipliziert.
Unklarheiten bei den Überschreitungen herrschen dahingehend, dass nach dem Haupt-filter der Grenzwert problemlos eingehalten werden konnte (tatsächlicher Wert: < 1 mg/m³; normierter Wert: < 1 mg/m³). Erst nach dem sogenannten Polizeifilter wurde der Grenz-wert von 20 mg/m³ überschritten. In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Hersteller des Filtermediums des Polizeifilters sind Bestrebungen im Gange, eine gesamteinheitliche Lösung zu finden und die Emission von 17 mg/m³ zu reduzieren.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Dipl. Ing. (FH) Bernhard Markowis oder Dipl.-Chem. M. Techn. Harald Scheen unter +49-7231-602-411 oder +49-7231-602-687 zur Verfügung.